Gemeinsames Energiekonzept für Nordsachsen und Dübener Heide
vom 06.09.2010Durchschnittspreisbegrenzung
Die Durchschnittspreisbegrenzung begrenzt bezogen auf den Gesamtstromverbrauch bzw. den gemessenen HT-Verbrauch das maximal zu bezahlende Stromentgelt des Kunden in einem Tarif. Sie greift bei Kunden mit einer Abnahme bis 135 kWh, bei denen der Durchschnittspreis aus Arbeitspreis und Leistungspreis, den im Preisblatt angegebenen Höchstpreis überschreitet. Die Berechnung nach der Durchschnittspreisbegrenzung ist in dem Fall günstiger.Energiemix (Basisjahr 2009)
Unter Energiemix wird die Zusammensetzung des gelieferten Stroms aus nuklearer, fossiler sowie erneuerbarer Energie verstanden. Alle EU-Länder sind auf Grundlage einer Binnenmarktrichtlinie verpflichtet, zukünftig auf jeder Stromrechnung diese Zusammensetzung auszuweisen, damit sie für die Verbraucher auf einem Blick ersichtlicht ist.Der Energiemix der TWD setzt sich aus 9 % Kernkraft, 72 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 19 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 629 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0002 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix in Deutschland setzt sich aus 25 % Kernkraft, 58 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 508 /kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte werden für jeden Netzbetreiber von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt und sind auf der Seite des Netzbetreibers im Internet veröffentlicht. Mit den Netznutzungsentgelten stellt der Netzbetreiber die Kosten der Errichtung, Instandhaltung und des Betriebs der Stromnetze einschließlich einer marktüblichen Rendite in Rechnung. Die Entgelte sind nicht verhandelbar.Schwachlastregelung
Besondere Preise für die Hochtarif- und die Niedertarif-Zeit (die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr) werden im Tarifabnehmerbereich als Schwachlastregelung bezeichnet. Bei dieser Tarifstruktur wird zwischen dem teureren Tagstrom und dem günstigeren Nachtstrom unterschieden. Zweck des Nachtstroms ist, in den so genannten Schwachlastphasen durch Kraftwerksmanagement die Kraftwerke besser, d.h. möglichst gleichmäßig auszulasten. Das betrifft vor allem die Nachtstunden, weswegen umgangssprachlich auch der Begriff Nachtstrom gebräuchlich ist. Voraussetzung für die Nutzung der Schwachlastregelung ist ein Mehrtarifzähler. Die Schwachlastregelung ist für Kunden interessant, die mehr als 30 % ihres Stroms in der Nacht verbrauchen.Abrechnungsentgelt
Unter dem Abrechnungsentgelt versteht man die monatlichen Abrechnungskosten des Netzbetreibers.Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Netzbetreiber müssen nach der Konzessionsabgabenverordnung eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten, in deren Gebiet sich ihre Netze befinden. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt in Delitzsch derzeit 1,59 Ct/kWh netto.Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis bezeichnet die jährlichen Gebühren, die für den Einbau, das Ablesen, die Abrechnung, den Forderungseinzug sowie die Wartung des Stromzählers erhoben werden.Bestandsprodukte
Bestandsprodukte werden nicht mehr angeboten. Kunden, die diese Tarife bereits abgeschlossen haben, können aber darin verbleiben. Unsere aktuellen Produkte stellen wir Ihnen unter Sonderprodukte vor.Ersatzversorgung
Als Ersatzversorgung bezeichnet man den Strombezug aus dem Niederspannungsnetz ohne einen bestimmten Liefervertrag. Sie stellt einen Schutz der Kunden dar und stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin fortgeführt wird. Diese Versorgungspflicht durch den Grundversorger besteht für drei Monate, in denen der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.Stromwandlersatz
Gebühr für einen Stromwandler. Stromwandler dienen zur Umformung eines relativ hohen Wechselstromes in einen eingeprägten, galvanisch getrennten Wechselstrom, damit der Stromzähler die Menge messen kann.Arbeitspreis HT
Preis für die verbrauchte Kilowattstunde in der Hochtarifzeit (die Tagstunden von 6 bis 22 Uhr). Vgl. auch Schwachlastregelung.Arbeitspreis NT
Preis für die verbrauchte Kilowattstunde in der Niedertarifzeit (die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr). Vgl. auch SchwachlastregelungGrundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches zu einem Stichtag die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Ein Grundversorger muss jeden Kunden beliefern, sofern es ihm wirtschaftlich zumutbar ist. Ein freier Händler muss dies nicht. Die Technische Werke Delitzsch GmbH ist der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der TWD Netz GmbH.Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden. Somit gelten für diese Kunden ohne TWD-Sondervertrag immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Mehrtarifzähler
Der Mehrtarifzähler hat mindestens zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Tagstromverbrauch (HT) und das andere Zählwerk den Nachtstromverbrauch (NT), die jeweils zu einem anderen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis) abgerechnet werden.Eintarifzähler
Der Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk; die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. Unsere Kunden zahlen in diesem Fall, egal zu welcher Stunde, immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis). Der Eintarifzähler hat die Kennzeichnung HT.Energieausweis
Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, müssen seit dem 1. Januar 2009 einen sogenannten Energieausweis vorlegen. Er gibt Auskunft über die tendenziell anfallenden Wohnnebenkosten und liefert Basisinformationen über den energetischen Gesamtzustand des Objekts.Leistungspreis
Der Leistungspreis ist der Grundpreis abzüglich des Verrechnungspreises.Tarifschaltung
Unter Tarifschaltung wird das Umschalten zwischen Hochtarif und Niedertarif verstanden. Für die Umsetzung ist ein Mehrtarifzähler erforderlich.Netzbetreiber
Dies sind Unternehmen, die zuständig sind für die Bereitstellung von Netzen, deren Instandhaltung und deren Ausbau. Sie bieten den Energielieferanten ihre Netze für den Transport von Elektrizität an und erheben dafür Netznutzungsentgelte. Zuständiger Netzbetreiber in Delitzsch ist die TWD Netz GmbH.Arbeitspreis
Der Arbeitspreis deckt die verbrauchsabhängigen Kosten ab, z.B. die variablen Kosten der Erzeugung und/oder des Bezugs von Energie und wird je Einheit, d.h. je Kilowattstunde, in Rechnung gestellt.Stromsteuer
Die Stromsteuer, die auch Ökosteuer genannt wird, ist Bestandteil der Stromentgelte. Sie bestimmt sich nach dem Stromsteuergesetz, wird auf die verbrauchten Kilowattstunden erhoben und ist vom Energielieferanten einzuziehen. Der Höhe ist fest und beträgt 2,05 ct/kWh netto.EEG-Umlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Anlagen zur Erzeugung von regenerativem Strom wie Solaranlagen, Windkrafträder und Wasserkraftwerke mit festen Einspeisevergütungen.Das Geld für diese Vergütungen wird aus einer Umlage aufgebracht, die von jedem Stromversorger zu leisten ist. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.
Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der Erzeugung von regenerativem Strom gedeckt werden. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 Ct/kWh netto.
Grundpreis
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten ab und wird für die Bereitstellung der Energie unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erhoben. Er setzt sich aus Leistungspreis und Verrechnungspreis zusammen.KWK-Umlage
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert. Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erreichen damit eine bessere Ausnutzung, d.h. einen besseren Wirkungsgrad, der eingesetzten Brennstoffe. Mit der KWK-Umlage wird die Stromerzeugung über Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Für das Jahr 2010 beträgt die bundesweit einheitliche KWK-Umlage 0,13 Ct/kWh netto.Zählpunkt
Der Zählpunkt ist der Punkt in einem Energienetz, an dem ein Energiefluss mit einem Messgerät erfasst und registriert wird. Dabei kann es sich um einen Einspeise- oder einen Entnahmepunkt handeln.Ablesung
Die Ablesung des Zählers erfolgt einmal pro Jahr. Sind Sie bei der Ablesung einmal nicht zu Hause, wird ein Termin beziehungsweise eine Ablesekarte bei Ihnen im Briefkasten hinterlegt.Abschlag
Die Anzahl der Abschläge ergibt sich aus den Vertragsbedingungen zum jeweiligen Sondervertrag. Die Fälligkeit liegt dabei rückwirkend am letzten Werktag des Monats. Der erste Abschlag wird nach dem Monat fällig, in dem die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen errechnet sich aus dem voraussichtlichen Periodenverbrauch und dem sich daraus ergebenden voraussichtlichen Jahresverbrauchsentgelt, das auf die Anzahl der Abschläge verteilt wird.EnWG
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb sicherstellen. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.Die Idee für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes ist im REK (Regionales Entwicklungskonzept) - Aktionsraum Dübener Heide und im engen Zusammenwirken mit den regionalen Energieversorgern entstanden. Bereits seit dem Jahre 2000 befassen sich die beteiligten Landkreise mit der Problematik der Nutzung erneuerbarer Energien, der Steigerung der Energieeffizienz und den Möglichkeiten der Stromeinsparung.
Mit dem bereits 2008 gemeinsam erarbeiteten Konzept „BINGO - die Bioenergieregion in der Mitte Ostdeutschlands - länderübergreifend auf dem Weg zur 100%-Region" hat sich die Region grundsätzlich zur Nutzung der erneuerbaren Energien abgestimmt und regionsbezogene Handlungsziele aufgezeigt. Damit hat sie sich als „BINGO-Region" fest im Kreis der bundesweit agierenden „100 % EE-Regionen" etabliert.
Die Landkreise und ihre Kommunen verfügen daher über entsprechende Erfahrungen auf diesem Gebiet, die nun weitergeführt werden sollen. Die bereits erarbeiteten und vorliegenden Materialien werden für das Energiekonzept mit genutzt.
Der Regionale Planungsverband Westsachsen hat die Vertreter der Landkreise bei den Vorbereitungsarbeiten intensiv unterstützt. Der Freistaat Sachsen fördert die Erarbeitung des sächsischen Teils des Konzeptes mit Mitteln aus der FR Regio.
„Die Kreis, Länder und Versorger übergreifende Zusammenarbeit ist einmalig und wegweisend für Ostdeutschland. Wir können die Probleme der Energieversorgung von morgen nur miteinander lösen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir gemeinsam vorweggehen", so der enviaM-Vorstandsvorsitzende Carl-Ernst Giesting.
„Die Stadtwerke des Landkreises Nordsachsen sind stolz, den Impuls für ein gemeinsames Energiekonzept gegeben zu haben" so Jörn Otto, Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch als Vertreter für die Stadtwerke des Landkreises Nordsachsen.
Das Energiekonzept soll bis Ende Februar 2011 vorgelegt werden. Vorgesehen ist, zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Energieversorgung durchzuführen. Im Anschluss sollen die Potentiale der in der Region vorhandenen Energieträger ermittelt und Handlungsempfehlungen für die Zukunft abgeleitet werden. Dabei haben der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Förderung der Energieeffizienz einen besonders hohen Stellenwert.
„Angesichts anhaltend hoher Energiepreise, schwindender fossiler Energievorräte und des Klimawandels ist es für uns ein bedeutender Standort- und Wettbewerbsvorteil, dass vorhandene Energie-Know-how der Region zu bündeln und besser einzusetzen. Dies gilt für die Erzeugung genauso wie für die Verteilung und Nutzung", so Michael Czupalla, Landrat des Landkreises Nordsachsen.
Der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Uwe Schulze, unterstreicht die Vorbildfunktion für andere Regionen. „Der Landkreis Nordsachsen und die Dübener Heide haben als wichtiger Energiestandort in Sachsen und Sachsen-Anhalt eine lange Tradition. Das Energiekonzept stellt sicher, dass wir auch künftig eine Vorreiterolle bei der Energieversorgung in Ostdeutschland einzunehmen."
Für den Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, steht das Energiekonzept stellvertretend für das „Wir-Gefühl" der drei Landkreise bei wichtigen Zukunftsthemen. „Wie bei der Energieversorgung setzen wir uns auch an vielen anderen Stellen gemeinsam für die Weiterentwicklung der Region ein. Dabei sind Kreis- und Ländergrenzen kein Hindernis."
Die WFG Wirtschaftsfördergesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen wurde mit der Umsetzung des Energiekonzeptes beauftragt. Als Auftragnehmer für die Erarbeitung dieses Konzeptes wurde das Unternehmen ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig, ausgewählt. Ihm steht eine Arbeitsgruppe zur Seite, der Vertreter der beteiligten Landkreise, des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen, der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg und der Energieversorger, des Regionalmanagements Leipzig-Westsachsen sowie des Regionalmanagements der berührten ILE und LEADER-Gebiete angehören.
Ihre Ansprechpartner
Rayk Bergner
Pressesprecher
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Telefon: 03421/758-1013
Telefax: 03421/758-851013
E-Mail: Rayk.Bergner@lra-nordsachsen.de
Internet: www.landkreis-nordsachsen.de
Stefan Buscher
Pressesprecher
envia Mitteldeutsche Energie AG
Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz
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