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Energiedienstleistung

Durchschnittspreisbegrenzung

Die Durchschnittspreisbegrenzung begrenzt bezogen auf den Gesamtstromverbrauch bzw. den gemessenen HT-Verbrauch das maximal zu bezahlende Stromentgelt des Kunden in einem Tarif. Sie greift bei Kunden mit einer Abnahme bis 135 kWh, bei denen der Durchschnittspreis aus Arbeitspreis und Leistungspreis, den im Preisblatt angegebenen Höchstpreis überschreitet. Die Berechnung nach der Durchschnittspreisbegrenzung ist in dem Fall günstiger.

Energiemix (Basisjahr 2009)

Unter Energiemix wird die Zusammensetzung des gelieferten Stroms aus nuklearer, fossiler sowie erneuerbarer Energie verstanden. Alle EU-Länder sind auf Grundlage einer Binnenmarktrichtlinie verpflichtet, zukünftig auf jeder Stromrechnung diese Zusammensetzung auszuweisen, damit sie für die Verbraucher auf einem Blick ersichtlicht ist.

Der Energiemix der TWD setzt sich aus 9 % Kernkraft, 72 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 19 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 629 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0002 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Der Energiemix in Deutschland setzt sich aus 25 % Kernkraft, 58 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 508 /kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Netznutzungsentgelte

Netznutzungsentgelte werden für jeden Netzbetreiber von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt und sind auf der Seite des Netzbetreibers im Internet veröffentlicht. Mit den Netznutzungsentgelten stellt der Netzbetreiber die Kosten der Errichtung, Instandhaltung und des Betriebs der Stromnetze einschließlich einer marktüblichen Rendite in Rechnung. Die Entgelte sind nicht verhandelbar.

Schwachlastregelung

Besondere Preise für die Hochtarif- und die Niedertarif-Zeit (die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr) werden im Tarifabnehmerbereich als Schwachlastregelung bezeichnet. Bei dieser Tarifstruktur wird zwischen dem teureren Tagstrom und dem günstigeren Nachtstrom unterschieden. Zweck des Nachtstroms ist, in den so genannten Schwachlastphasen durch Kraftwerksmanagement die Kraftwerke besser, d.h. möglichst gleichmäßig auszulasten. Das betrifft vor allem die Nachtstunden, weswegen umgangssprachlich auch der Begriff Nachtstrom gebräuchlich ist. Voraussetzung für die Nutzung der Schwachlastregelung ist ein Mehrtarifzähler. Die Schwachlastregelung ist für Kunden interessant, die mehr als 30 % ihres Stroms in der Nacht verbrauchen.

Abrechnungsentgelt

Unter dem Abrechnungsentgelt versteht man die monatlichen Abrechnungskosten des Netzbetreibers.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Netzbetreiber müssen nach der Konzessionsabgabenverordnung eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten, in deren Gebiet sich ihre Netze befinden. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt in Delitzsch derzeit 1,59 Ct/kWh netto.

Verrechnungspreis

Der Verrechnungspreis bezeichnet die jährlichen Gebühren, die für den Einbau, das Ablesen, die Abrechnung, den Forderungseinzug sowie die Wartung des Stromzählers erhoben werden.

Bestandsprodukte

Bestandsprodukte werden nicht mehr angeboten. Kunden, die diese Tarife bereits abgeschlossen haben, können aber darin verbleiben. Unsere aktuellen Produkte stellen wir Ihnen unter Sonderprodukte vor.

Ersatzversorgung

Als Ersatzversorgung bezeichnet man den Strombezug aus dem Niederspannungsnetz ohne einen bestimmten Liefervertrag. Sie stellt einen Schutz der Kunden dar und stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin fortgeführt wird. Diese Versorgungspflicht durch den Grundversorger besteht für drei Monate, in denen der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen.

Stromwandlersatz

Gebühr für einen Stromwandler. Stromwandler dienen zur Umformung eines relativ hohen Wechselstromes in einen eingeprägten, galvanisch getrennten Wechselstrom, damit der Stromzähler die Menge messen kann.

Arbeitspreis HT

Preis für die verbrauchte Kilowattstunde in der Hochtarifzeit (die Tagstunden von 6 bis 22 Uhr). Vgl. auch Schwachlastregelung.

Arbeitspreis NT

Preis für die verbrauchte Kilowattstunde in der Niedertarifzeit (die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr). Vgl. auch Schwachlastregelung

Grundversorgung

Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches zu einem Stichtag die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Ein Grundversorger muss jeden Kunden beliefern, sofern es ihm wirtschaftlich zumutbar ist. Ein freier Händler muss dies nicht. Die Technische Werke Delitzsch GmbH ist der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der TWD Netz GmbH.

Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden. Somit gelten für diese Kunden ohne TWD-Sondervertrag immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).

Mehrtarifzähler

Der Mehrtarifzähler hat mindestens zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Tagstromverbrauch (HT) und das andere Zählwerk den Nachtstromverbrauch (NT), die jeweils zu einem anderen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis) abgerechnet werden.

Eintarifzähler

Der Eintarifzähler hat nur ein Zählwerk; die Verbrauchsmessung läuft über 24 Stunden. Unsere Kunden zahlen in diesem Fall, egal zu welcher Stunde, immer den gleichen Kilowattstundenpreis (Arbeitspreis). Der Eintarifzähler hat die Kennzeichnung HT.

Energieausweis

Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, müssen seit dem 1. Januar 2009 einen sogenannten Energieausweis vorlegen. Er gibt Auskunft über die tendenziell anfallenden Wohnnebenkosten und liefert Basisinformationen über den energetischen Gesamtzustand des Objekts.

Leistungspreis

Der Leistungspreis ist der Grundpreis abzüglich des Verrechnungspreises.

Tarifschaltung

Unter Tarifschaltung wird das Umschalten zwischen Hochtarif und Niedertarif verstanden. Für die Umsetzung ist ein Mehrtarifzähler erforderlich.

Netzbetreiber

Dies sind Unternehmen, die zuständig sind für die Bereitstellung von Netzen, deren Instandhaltung und deren Ausbau. Sie bieten den Energielieferanten ihre Netze für den Transport von Elektrizität an und erheben dafür Netznutzungsentgelte. Zuständiger Netzbetreiber in Delitzsch ist die TWD Netz GmbH.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis deckt die verbrauchsabhängigen Kosten ab, z.B. die variablen Kosten der Erzeugung und/oder des Bezugs von Energie und wird je Einheit, d.h. je Kilowattstunde, in Rechnung gestellt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer, die auch Ökosteuer genannt wird, ist Bestandteil der Stromentgelte. Sie bestimmt sich nach dem Stromsteuergesetz, wird auf die verbrauchten Kilowattstunden erhoben und ist vom Energielieferanten einzuziehen. Der Höhe ist fest und beträgt 2,05 ct/kWh netto.

EEG-Umlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Anlagen zur Erzeugung von regenerativem Strom wie Solaranlagen, Windkrafträder und Wasserkraftwerke mit festen Einspeisevergütungen.
Das Geld für diese Vergütungen wird aus einer Umlage aufgebracht, die von jedem Stromversorger zu leisten ist. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.
Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der Erzeugung von regenerativem Strom gedeckt werden. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 Ct/kWh netto.

Grundpreis

Der Grundpreis deckt die fixen Kosten ab und wird für die Bereitstellung der Energie unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erhoben. Er setzt sich aus Leistungspreis und Verrechnungspreis zusammen.

KWK-Umlage

Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland gefördert. Heizkraftwerke dieses Typs erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erreichen damit eine bessere Ausnutzung, d.h. einen besseren Wirkungsgrad, der eingesetzten Brennstoffe. Mit der KWK-Umlage wird die Stromerzeugung über Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Für das Jahr 2010 beträgt die bundesweit einheitliche KWK-Umlage 0,13 Ct/kWh netto.

Zählpunkt

Der Zählpunkt ist der Punkt in einem Energienetz, an dem ein Energiefluss mit einem Messgerät erfasst und registriert wird. Dabei kann es sich um einen Einspeise- oder einen Entnahmepunkt handeln.

Ablesung

Die Ablesung des Zählers erfolgt einmal pro Jahr. Sind Sie bei der Ablesung einmal nicht zu Hause, wird ein Termin beziehungsweise eine Ablesekarte bei Ihnen im Briefkasten hinterlegt.

Abschlag

Die Anzahl der Abschläge ergibt sich aus den Vertragsbedingungen zum jeweiligen Sondervertrag. Die Fälligkeit liegt dabei rückwirkend am letzten Werktag des Monats. Der erste Abschlag wird nach dem Monat fällig, in dem die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen errechnet sich aus dem voraussichtlichen Periodenverbrauch und dem sich daraus ergebenden voraussichtlichen Jahresverbrauchsentgelt, das auf die Anzahl der Abschläge verteilt wird.

EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb sicherstellen. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Schalthaus Die konkreten Serviceleistungen zusammengefasst:

  • Kabelfehlerortung an Leistungskabeln bis 20 kV und Steuerkabeln, Vorortung und punktgenaue Nachortung
  • Mantelfehlerprüfung an kunststoffisolierten Kabeln (PVC, PE, VPE) einschließlich Erstellung Prüfprotokoll
  • Mantelfehlerortung an kunststoffisolierten Kabeln (PVC, PE, VPE)
  • Trassen und Leitungssuche mittels Tonfrequenz (auch an unter Spannung stehenden Kabeln)
  • Kabelauslese zur eindeutigen Bestimmung bei Kabelhäufungen (bis 400/230 V auch unter Spannung)
  • Langzeitmessungen elektrischer Größen an Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen
  • Netzqualitätsmessungen (zurzeit ohne Transientenaufzeichnung), Messungen erfolgen mit einer Auswertung nach EN 50160
  • Beratung bei Problemen mit MS- und NS-Schaltanlagen
  • Stellung eines fahrbaren Notstromaggregates 400/230 V/500 kVA (in max. zwei Stunden vor Ort - Umkreis Delitzsch) einschließlich Fachpersonal zur Bedienung (je nach örtlichen Gegebenheiten unterbrechungsfrei anschließbar)
  • Wartung von Transformatoren und Schaltstationen bis 20 kV
  • Wartung, Reparatur, Neubau und Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen (auch über Wartungsverträge)

Für weitere Informationen, konkrete Beratungen zu einer individuellen Lösung sowie zur Erstellung eines Angebotes wenden Sie sich an unsere zuständigen Mitarbeiter.

 
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